Behandlungsvertrag

 

 

 

1.) Vertragsverhältnis:

 

 

Sobald Sie in meiner Praxis einen Termin telefonisch oder vor Ort buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages nach § 611 ff BGB zwischen der Praxis und Ihnen zustande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahler-Leistung handelt. Die Schriftform ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist die Praxis dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Hilfsmittel und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird Ihnen die entsprechende Behandlungszeit reserviert. Im Gegenzug erhält die Praxis den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.

 

 

2.) Regelung der Absage

 

 

Das Anliegen der Praxis ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Hierfür bin ich auf stabile Umsätze angewiesen.

 

Um dies zu gewährleisten und vor Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen.

 

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können. Absagen sind bis 24 Stunden vor Terminbeginn für Sie kostenfrei, für Termine montags gilt die Absagefrist bis Freitag 20 Uhr auf den Anrufbeantworter.

 

Bei kurzfristigeren Absagen versuche ich, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte es nicht gelingen und die Terminlücke bestehen bleiben, wird Ihnen privat eine Ausfallgebühr in Höhe von der Vergütung Ihrer Krankenkasse bzw. bei Privatleistungen, des Preises der jeweiligen Behandlung berechnet.

 

Diese Absageregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage.

 

 

3.) Zuzahlung für Leistungen gesetzlichen Kassen

 

 

Für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung für jede Verordnung zu leisten. Über den genauen Betrag bekommen Sie von der Praxis in den ersten Behandlungen eine Rechnung, die Sie bitte zeitnah in der Praxis begleichen. Eventuelle Befreiungen von der Zuzahlung wird berücksichtigt. Den jeweils fälligen Betrag können Sie spätestens beim dritten Termin in bar bezahlen.

4.) Terminabsage durch die Praxis

 

 

Kann ein Termin wegen Krankheit des Therapeuten oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, werden wir Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitteilen. Der Termin wird dann möglichst zeitnah nachgeholt.

 

 

5.) Preise für Privatleistungen

 

 

Preise für Privatleistungen wird auf Grundlage der GebüTH berechnet. In dieser Gebührenliste ist geregelt, welche Preise für Heilmittel in Deutschland als üblich gelten. Die privaten Krankenversicherungen sind rechtlich dazu verpflichtet den üblichen Preis für eine Therapie zu erstatten, sofern dieser vorher zwischen Praxis und Patient schriftlich vereinbart wurde und es keine vertraglich zwischen Ihnen und Ihrer PKV vereinbarte Obergrenze für eine Kostenerstattung gibt (aktuelles Urteil des Amtsgericht Köpenick vom 10.05.2012, AZ 13 C 107/11). Hierfür schließt die Praxis mit Ihnen vor Beginn der Therapie eine schriftliche Honorarvereinbarung ab.

 

 

6.) Preise für Versicherte mit Beihilfeberechtigung

 

 

Die Beihilfeverordnung des Bundes ist seit über zehn Jahren nicht angepasst worden und das Bundesministerium des Inneren hat mit seiner Pressemitteilung vom 07.02.2004 mitgeteilt:

 

"Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeiträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt."

 

Da die laufenden Kosten regelmäßig steigen und die Praxis eine gleichbleibend hohe Therapiequalität bieten möchte, sind die Preise auf Grundlage der GebüTh angepasst. Unabhängig vom Erstattungszeitpunkt und der Erstattungshöhe ist stets das volle, am Beginn der Therapie in der Honorarvereinbarung schriftlichen vereinbarte Honorar fällig.

 

 

7.) Zahlung von Privat- und Selbstzahlerleistungen

 

 

Honorare für Privat- und Selbstzahlerleistungen sind stets sofort nach Erhalt der Leistung fällig.